Der alle zwei Jahre stattfindende Weihnachtsmarkt in Wasbüttel scheint nach einem möglichen Steuerfiasko gerettet zu sein: Am Mittwochabend gründete sich der "Wasbütteler Förderverein zur Förderung der Kinderkrebshilfe".

"Alles bleibt, wie es war!", prangte am Flipchart. Damit meinten die Wasbütteler den Spaß an der Sache und die geselligen Bastelabende. Neu wird aber die Organisationsform werden, nämlich als gemeinnütziger Verein.

Damit sei das ehrenamtliche Engagement der Helfer "rechtlich abgesichert", sagte Klaus-Dieter Brandt, der vor den rund 40 Helfern und Marktfreunden in der Alten Schule als Versammlungsleiter fungierte. Für den Weihnachtsmarkt gebe es nur zwei Möglichkeiten: Weiterführen wie bisher - "das mache ich aber nicht mehr mit!" - oder einen Verein gründen. Eine der zwei Optionen war also eigentlich gar keine.

Die Weihnachtsmarktgruppe hat in den vergangenen 26 Jahren große Summen an die Kinderkrebshilfe in Hannover gespendet. Die Geldbeträge wurden immer größer - zuletzt bis zu 16000Euro. Durch den hohen Umsatz auf dem Markt drohten nun aber jedesmal Steuergeldzahlungen von bis zu 40 Prozent.

Die Führungsriege um Brandt hatte mit beratender Hilfe von Ulrike Fischer aus Isenbüttel recherchiert und eine Satzung entworfen. Nur wenige Punkte bedurften der Diskussion. Der Zweck des Vereins musste festgelegt werden, wichtig war den Urhebern aber, dass man sich nicht komplett auf die Krebshilfe allein beschränkt. So sind auch Spenden für "Naturschutz, Landschaftspflege und Erziehung" möglich.

Zu Mitgliedbeitrag und Aufnahmegebühr von je 5 Euro stellte ein Mitglied in spe die Frage: "Dient das zur Geldanhäufung?" Nein, anders bekomme man keine Gemeinnützigkeit, begründete Brandt. Und er hatte Recht: "Das ist alles gar nicht einfach zu begreifen."

Doch er hatte es verinnerlicht. Nicht nur deshalb stand für die Menge einstimmig fest, dass es nur einen gibt, der den Vorsitz übernehmen kann: Klaus-Dieter Brandt. "Ich nehme an. Muss ich ja."

Mit Hanne Mittelstädt war auch schnell eine Stellvertreterin und Kassenwartin gefunden. Fraglich war nur, ob der Verein nur mit einer Doppelspitze ausreichend handlungsfähig ist. Nicht lieber noch einen Stellvertreter wählen? Freiwillig wollte aber auch niemand vortreten - also blieb es bei den beiden.

"Da können wir mal klatschen", sagte Bürgermeister Lothar Lau, "das Kind ist geboren beziehungsweise die Kuh vom Eis." Brandt: "Ein historischer Augenblick. Packen wir es an. Aber eins sage ich gleich: Noch einmal 25 Jahre machen wir das nicht!"

Fakten

Wenn der Verein beim Marktbetrieb die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt (Vorjahresumsatz unter 17500Euro und Umsatz im laufenden Jahr unter 50000 Euro), muss er keine Umsatzsteuer entrichten. Weiterhin entsteht Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht, wenn er in einem Jahr mehr als 35000 Euro Markteinnahmen erzielt. Vorraussetzung ist auch, dass die Beiträge und Spenden mehr als 10 Prozent der Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausmachen und die gemeinnützige Tätigkeit zeitlich überwiegt.

Aus der Gifhorner Rundschau, Wolfsburg: 20. Mai 2011, Gifhorn Lokales, Seite G05, Foto: Silberstein