Ich dokumentiere einmal wöchentlich den Fortschritt des Baugebietes Heidkamp (Erlenring) mit Hilfe einer Drohne. Nach Fertigstellung des Baugebietes soll die Dokumentation den (Neu-)Bürgern zugänglich gemacht werden. Offen ist noch, ob in Form eines Buches oder als digitales Dokument.

Ich kann verstehen, dass es einigen Bürgern Unbehagen bereitet, wenn über ihren Köpfen eine Drohne fliegt und man keine Kontrolle darüber hat, was die alles sieht.
Ein Wasbütteler Bürger drohte mir allerdings sogar mit einer Anzeige, wenn ich nicht sofort damit aufhören würde, in sein Grundstück zu "gaffen".

Was mache ich eigentlich?

  • Ich verwende eine Drohne der Klasse Open A1 (DJI Mini 2), mit der ich auch in Wohngebieten fliegen darf und bin beim Luftfahrtbundesamt (LBA)  als Drohnen-Betreiber registriert.
  • Bei den Flügen halte ich mich an die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) § 21h.
  • Diese besagt u.a., dass keine Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten benötigt wird, solange sich das Fluggerät nicht direkt über dessen Grundstück befindet. Für die Aufnahmen fliege ich über öffentlichem Gebiet und über Wiesen.
  • Auf den Fotos ist keine Person zu identifizieren, die Privatsphäre wird also nicht verletzt.

Weiterführende Infos:

Ich hoffe, dass diese Informationen zur Versachlichung der Diskussion beitragen.
Manfred Altenkirch