EinheitsgemeindeVier Informationsveranstaltungen in Calberlah, Isenbüttel, Vollbüttel und Wasbüttel sollten die Bürgerinnen und Bürger motivieren, Fragen zur Umwandlung in eine Einheitsgemeinde mit Vertretern aus Verwaltung und Politik ergebnisoffen zu diskutieren.

Ein Arbeitskreis, dem 9 Vertreter der Räte der Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde sowie 4 Verwaltungsmitarbeiter der Samtgemeinde und der Gemeinden angehören, hatte den Auftrag, Vorteile und Nachteile einer möglichen Umstrukturierung ergebnisoffen zu beraten und Empfehlungen zu erarbeiten, wie die Räte das Thema weiter behandeln können. Denn letztlich entscheiden die Gemeinderäte und der Samtgemeinderat darüber, ob es zu einer Einheitsgemeinde kommt oder die Samtgemeinde mit ihren Mitgliedsgemeinden bestehen bleibt.

Erste Rufe nach Veränderung kamen bereits 2008 aus Kreisen der Kommunalpolitik. Geringer werdende Bereitschaft zum Ehrenamt und der demographische Wandel machen es für die Parteien immer schwieriger, Kandidaten für die Gemeinderäte und den Samtgemeinderat zu finden. Außerdem sind die zeitlichen Anforderungen und die Verantwortung des ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes in den letzten Jahres drastisch gestiegen. Wer einen Vollzeit-arbeitsplatz hat, für den wird es immer schwieriger, das ehrenamtliche Bürgermeisteramt auszuführen.

Aus der Sicht der Verwaltung und für den überwiegenden Teil des Arbeitskreises würde eine Umstrukturierung hier für Entlastung sorgen. Die Gemeinden würden aufgelöst und in Ortschaften umgebildet. Statt der Gemeinderäte würden in den Ortschaften Ortsräte mit mind. 5 Mitgliedern eingerichtet. Besonders kleine Ortschaften könnten auch durch Ortsvorsteher/-innen repräsentiert werden. Der bisherige Samtgemeinderat wird zum (Einheits-) Gemeinderat. Der Vorteil: Statt 29 Gremien mit 90 Mandatsträgern, die rd. 130 x im Jahr tagen, sind es dann 13 Gremien mit rd. 65 Mandatsträgern, die 82 x im Jahr tagen. Für die Mitglieder des Arbeitskreises klare Vorteile. Kleinere Gremien mit geringerem Sitzungsaufwand in den Ortschaften bringen mehr Transparenz in der Entscheidungsfindung. Die Verschlankung der Entscheidungswege motiviert wieder mehr Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt und die eingesparten Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen schaffen Spielräume für andere Aufgaben in der Gemeinde. Politisches Engagement soll auch Berufstätigen wieder einfacher ermöglicht werden.

Als nachteilig beurteilen Mitglieder des Arbeitskreises, dass die strukturelle Veränderung in den Ortschaften zu Lasten der Politik vor Ort geht. Demokratische Entscheidungsprozesse verringern sich deutlich. Außerdem verlieren die jetzigen Mitgliedsgemeinden vor Ort wichtige Entscheidungszuständigkeiten im Finanz- und Planungsrecht, die dann von der Einheitsgemeinde wahrgenommen werden. Die Eigenständigkeit der jetzigen Mitgliedsgemeinden geht zu großen Teilen verloren.

Insgesamt gesehen überwiegen aber nach Ansicht des Arbeitskreises die Vorteile einer Einheitsgemeinde, die nachfolgend zusammengefasst werden:

  • Die Umbildung in eine Einheitsgemeinde führt zu einer Steigerung der Effizienz und Transparenz der politischen Entscheidungsfindung. Weniger Räte reduzieren den Beratungs- und Abstimmungsaufwand.
  • Die Vereinfachung der Strukturen und die Minimierung des Zeitaufwandes zur Mandatswahrnehmung in den Ortschaften werden Bürgerinnen und Bürger für kommunalpoliti-sche Ämter motivieren.
  • Die bürokratischen Strukturen werden abgebaut. In Isenbüttel würde eine zukunftsorientierte und leistungsfähige Verwaltung auch die Aufgaben der Mitgliedsgemeinden übernehmen. Die bisherigen Doppelstrukturen Gemeindeverwaltung/Samtgemeindeverwaltung entfallen, dadurch verringern sich Reibungsverluste.
  • Für alle Einwohnerinnen und Einwohner und die örtlichen Vereine werden gleiche Bedingungen geschaffen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann verbessert werden, da alle Einnahmen und Ausgaben in „einen großen Topf“ fließen und so gleichmäßiger verteilt werden. Das eröffnet neue Spielräume zum Beispiel für die Vereinsförderung.
  • Das gemeindliche Satzungsrecht, z.B. Hundesteuersatzungen, Benutzungs- und Gebührensatzungen für Dorfgemeinschaftshäuser, Straßenausbaubeitragssatzungen, Baumschutzsatzungen etc. könnte durch die Anpassung unterschiedlicher Regelungen vereinheitlicht werden.
  • Die bisher in den einzelnen Mitgliedsgemeinden sehr unterschiedliche Vereinsförderung könnte umstrukturiert werden. Es soll ein Konzept mit Grundsätzen erarbeitet werden, nach denen vergleichbare Vereine vergleichbar gefördert werden. Es darf zu keiner Verschlechterung der Bedingungen für die örtlichen Vereine kommen.
  • In der Kultur, Seniorenarbeit, Familienförderung und Jugendförderung sollen die bestehenden Strukturen weiterentwickelt werden. Gerade in diesen Bereichen sollen die Ortsräte besonders eingebunden werden und besondere Zuständigkeiten erhalten.
  • Für die Gestaltung des Ortsbildes erhalten die Ortsräte gesonderte Zuständigkeiten. Hierzu gehören auch die Spiel- und Bolzplätze sowie die öffentlichen Einrichtungen in den Ortschaften.
  • Die Planungshoheit wird bei der Einheitsgemeinde liegen. Die bisherige Doppelzuständigkeit (Flächennutzungsplan = Samtgemeinde, Bebauungspläne = Gemeinden) entfällt. Für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne ist dann nur noch die Einheitsgemeinde zuständig.
  • In einem zentralen Gebäudemanagement werden die Bewirtschaftung und Unterhaltung aller gemeindlichen und samtgemeindlichen Gebäude zusammengefasst. Auch hier entfallen Doppelstrukturen. Der Einsatz der Gemeindearbeiter wird zentral organisiert. Durch mehr Spezialisierung werden eine Verbesserung der Arbeitsqualität und Kosteneinsparungen erwartet.
  • Im Fachgebiet Neubau, Ausbau und Unterhaltung von Gemeindestraßen und Straßenbeleuchtung, das dann zentral im Fachbereich Bauen angesiedelt wird, ist ein geringerer Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand zu erwarten. Durch die Bündelung von Maßnahmen und verringerter Anzahl von Ausschreibungen mit größeren Auftragsvolumina sind Kosteneinsparungen möglich. Außerdem könnte in diesem Bereich eine zentrale Anlaufstelle für Störungsmeldungen/Schadenanzeigen geschaffen werden.
  • Der Wegfall von gemeindlichen Außenstellen soll aufgefangen werden durch die Einrichtung eines Büros für Ortschaftsangelegenheiten im Rathaus. Außerdem sollen nach Bedarf Verwaltungsstunden in den gemeindlichen Außenstellen angeboten werden. Für ältere und eingeschränkt mobile Menschen könnte die sog. „aufsuchende Verwaltung“ ein besonderer Service werden.

Einleitend wurde bei allen Informationsveranstaltungen deutlich gemacht, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informiert werden sollen, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Deshalb konnten auch noch nicht alle Details abschließend geregelt sein. Dann wurden den Besucher die Empfehlungen des Arbeitskreises präsentiert.

Etwas enttäuschend waren die Besucherzahlen. In Wasbüttel kamen knapp 50 Interessierte, in Isenbüttel ca. 30, in Vollbüttel waren es 45 und in Calberlah etwa 30 Einwohnerinnen und Einwohner, die sich die Vorträge anhören wollten.

Einige Besucher sahen die Vor- und Nachteile anders verteilt. Skepsis herrschte, ob die ausgemachten Vorteile auch tatsächlich greifen. Und wie kann verhindert werden, dass kleine Orte wie Ausbüttel und Jelpke bei den Entscheidungen des Einheitsrates „hinten runter fallen“? Oder: Wie wird sicher gestellt, dass die örtlichen Einrichtungen weiterhin für die Einwohner und Vereine zur Verfügung stehen?
Dem konnte entgegengehalten werden, wie gut das Zusammenspiel in der Samtgemeinde in den letzten mehr als 40 Jahren geklappt hat. Auch die kleinen Gemeindeteile konnten von der Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 profitieren. Die örtlichen Einrichtungen könnten weiter genutzt werden wie bisher.

Besonders in der Ratsarbeit vor Ort werden Nachteile befürchtet. Ortsräte sind zwar zuständig für alles, was die Ortschaft, das Ortsbild und die öffentlichen Einrichtungen vor Ort betrifft, das jeweilige Budget wird allerdings vom Rat der Einheitsgemeinde bestimmt. Auch das Zusammenwirken von Gemeinderat und Vereinen sahen einige Besucher eher skeptisch, da z.B. finanzielle Zusagen oder gemeindliche Hilfen meist in der Zuständigkeit der Einheitsgemeinde liegen.

Auch die Auffassung, durch die Verschlankung der politischen Entscheidungswege könnte Ratsarbeit eingespart werden, fand nicht die Zustimmung aller Beteiligten, da die Gremien des (Einheits-) Gemeinderates höher belastet werden.

Geteilt waren die Meinungen zur Individualität und Identität in den Dörfern. Während einige Besucher einen Verlust an gemeindlicher Individualität kommen sehen, gab es auch Stimmen, die das nicht so sehen. „Es liegt bei uns, wie Individualität gelebt wird“, sagte ein Zuhörer. Er vermutete auch, dass die Skepsis vieler Bürger mit der allgemeinen Angst vor Veränderungen zusammenhängt, „aber meistens sind es doch Veränderungen zum Besseren“.

Kosteneinsparungen interessierten die Besucher nur am Rande, da die Einheitsgemeinde nicht aus finanziellen Gründen geplant wird. Überschlägige Zahlen kursierten dann aber doch. Mindestens 35.000 € für Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigungen, 20.000 € für den Sitzungsdienst, 20.000 € für den Wegfall einer halben Stelle in der Kämmerei sowie 5.000 € für entfallende Prüfungsgebühren und für sonstige Einsparungen rd. 20.000,- € summieren sich auf mind. 100.000 € pro Jahr, die anderen Aufgabenfeldern zugutekommen können.

Großen Raum nahm die Diskussion ein, in welcher Form Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung beteiligt werden können. Der Gesetzgeber sieht eine Anhörung im Rahmen des erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens vor. Die Beschlüsse müssen aber die gewählten Vertreter nach eingehender Beratung in den Gremien der Gemeinden und der Samtgemeinde treffen.

Ein eindeutiges Fazit aus den Veranstaltungen lässt sich nicht ziehen. Die Ratsmitglieder, die an den Diskussionen teilgenommen haben, werden ein Meinungsbild mit-genommen haben.
Die zum Teil geäußerte Skepsis konnte auch durch Beispiele und anhand von Zahlen nicht vollständig ausgeräumt werden. Das geringe Interesse an den Informationsveranstaltungen lässt den Schluss zu, dass Skepsis und Bedenken nicht von der über-wiegenden Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger geteilt werden.
Dass die Verwaltung effizienter und zukunftsfähig aufgestellt werden kann, wurde auch bei den Informationsveranstaltungen bestätigt. Entscheidend wird sein, dass auch die gewählten Ratsmitglieder in einer Einheitsgemeinde verantwortungsbewusst zum Wohle aller Einwohner und Einwohnerinnen entscheiden. Das war in den letzten 40 Jahren der Fall und würde sich auch bei einer Umwandlung in eine Einheitsgemeinde nicht ändern.

Wichtig ist die Erkenntnis, dass in den Ortschaften ein gehöriges Maß an Individualität verbleibt. Dörfliches Leben und örtliche Gemeinschaft werden von den Menschen vor Ort initiiert und gelebt, aber nicht von Verwaltungsstrukturen bestimmt.
Es sind noch eingehende Beratungen notwendig bis alle offenen Fragen beantwortet werden und die zuständigen Gremien entscheiden können.

 

Quelle: http://www.isenbuettel.de, erstellt am 03.06.2015

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