Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Juni 2009
- Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 13.06.2009 beschlossen worden , ersetzt somit die bisherige Satzung und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.
- Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird unverzüglich bei dem Finanzamt Gifhorn beantragt.
- Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit lt. Abgabenordnung wird der Vorstand die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, den Namen "Chorgemeinschaft Wasbüttel ( ehem. MGV von 1890 ) " in das Vereinsregister Amtsgericht Hildesheim eintragen zu lassen.
Hinweis : Erst nach der Eintragung ist erlaubt das Kürzel "e.V." ( eingetragener Verein ) zu benutzen!
Der Vorstand