Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Juni 2009

  1. Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 13.06.2009 beschlossen worden , ersetzt  somit die bisherige Satzung und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft. 
  2. Die Anerkennung der  Gemeinnützigkeit wird unverzüglich bei dem Finanzamt Gifhorn beantragt. 
  3. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit lt. Abgabenordnung wird der Vorstand  die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, den Namen "Chorgemeinschaft Wasbüttel ( ehem. MGV von 1890 ) " in das Vereinsregister Amtsgericht Hildesheim eintragen zu lassen.

  Hinweis : Erst nach der Eintragung ist erlaubt das Kürzel  "e.V."  ( eingetragener Verein )   zu benutzen!

 

  Der Vorstand