2021 02 26bz1Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden und die erneute Klage eines Anliegers gegen das geplante Baugebiet „Heidkamp“ mit 40 Baugrundstücken abgewiesen. Die Gemeinde muss allerdings zwei Kröten schlucken. Sie muss die Verfahrenskosten tragen und bei der Umsetzung in Bezug auf das östliche Wäldchen einige Auflagen in Kauf nehmen.

 

Zum dritten Mal ging es unter anderem um den Abstand zum Wald. Zweimal hatte das Gericht den Bebauungsplan deswegen außer Vollzug gesetzt. „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“, sagte Bürgermeister Hartmut Jonas.

Beim Prozess am Mittwoch war Jonas persönlich anwesend. „Ich saß neben unserem Rechtsanwalt sozusagen auf der Anklagebank“, berichtete der Bürgermeister, der vom Gericht zu den Sachverhalten befragt wurde. „Den Vorwurf, die öffentliche Auslegungsfrist wäre nicht eingehalten worden, konnten wir vollumfänglich entkräften und auch andere Punkte konnten wir aus meiner Sicht zur Zufriedenheit des Gerichts darlegen.“

Kein Schnellschuss bei der Vermarktung

Mehr als ein gutes Gefühl konnte Jonas nach zwei Verhandlungsstunden nicht mit nach Hause nehmen. Über den Ausgang wurde Jonas erst am Donnerstagmorgen vom Rechtsanwalt in Kenntnis gesetzt. „Wir haben noch kein schriftliches Urteil in Händen, können uns aber als Gewinner fühlen“, sagte der Bürgermeister.

Jonas will nächsten Schritte mit der Samtgemeinde abstimmen, die die 40 Grundstücke erschließen und vermarkten wird. Einen Schnellschuss soll es nicht geben: „Wir wollen die Bauwilligen keinesfalls erneut enttäuschen.“

Kläger Hartmut Märtens zeigte sich enttäuscht vom Ausgang. Informationen seitens seines Rechtsanwalts lagen Märtens noch nicht vor. „Ich werde das Urteil respektieren“, sagte er. „Wenn es schriftlich vorliegt, werden wir uns den Schriftsatz anschauen und entscheiden, wie wir damit umgehen.“

Aus der Gifhorner Rundschau vom 26.02.2021, Foto: Archiv

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