2021 02 19bz1Der Rechtsstreit um das Baugebiet „Am Heidkamp“ geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beschäftigt sich am 24. Februar zum dritten Mal mit der Klage, die Anlieger eingereicht haben. Nach fünfeinhalb Jahren Gezerre will die Gemeinde Wasbüttel das Gebiet endlich über die Zielgerade bringen. Bereits zweimal hatte das OVG einen Planungsstopp verhängt und zuletzt 2018 den Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt, weil der Abstand der geplanten Häuser zum Wald nicht groß genug war. Darum geht es auch dieses Mal.

 

Um die Bedenken des Gerichts zu entkräften, hatte die Gemeinde den Wald entwidmet und die Fläche im überarbeiteten Bebauungsplan als Park deklariert. Damit ist das Areal nicht mehr dem Waldschutzgesetz unterworfen und die vor Gericht angeführte Abstandspflicht von Gebäuden zu Bäumen von 25 Metern könnte entfallen.

Bei Bürgermeister Hartmut Jonas überwiegt die Zuversicht, zumal die Untere Naturschutzbehörde den stellenweise angedachten Abstand von zehn Metern als ausreichend ansieht. Gemäß gerichtlichen Vorgaben wurde ein Baumkataster erstellt. Zudem gab es Nachkartierungen zur ökologischen Funktion der Waldränder. Um den Abstand zu den Bäumen einzuhalten, mussten die Grundstücke neu zugeschnitten und der geplante Verlauf der Straße geändert werden. „Durch den Neuzuschnitt sind einige Grundstücke weggefallen und zusätzliche Kosten entstanden, die wohl die künftigen Neubürger zahlen müssen“, berichtete Jonas, der Preissteigerungen befürchtet, wenn die Samtgemeinde Isenbüttel nach einem rechtskräftigen Urteil die auf Eis gelegte Erschließung und Vermarktung des Areals wieder aufnimmt.

Der heiß ersehnte Baugrund wird nach von der Politik festgelegten Kriterien vergeben. „Zu gegebener Zeit werden die Interessenten neu angeschrieben“, teilte der Bürgermeister mit. Beim Prozess wird Jonas mit Vertretern der Samtgemeinde als Zuhörer anwesend sein. „Eventuell werde ich neben unserem Anwalt als Vertreter der Gemeinde auf der Anklagebank sitzen dürfen.“

Im Gerichtssaal dürfte Jonas auf Kläger Hartmut Märtens treffen. „Wir waren nie gegen das Baugebiet, sondern gegen die Form seiner Erschließung“, stellte er klar. Sein Ziel wäre immer ein Dialog mit der Gemeinde mit dem Ziel von Nachbesserungen im Sinne der Immenweg-Anlieger gewesen. „Man wollte nicht mit uns reden, also blieb uns keine Möglichkeit, als durch eine Klage in den Dialog zu treten“, erklärte Märtens, der darauf hinwies, dass die zum B-Plan befragte Forstbehörde in Unterlüß auch die jüngste Variante abgelehnt habe. „Ich werde den Richterspruch respektieren, denn irgendwann muss das Thema mal beerdigt werden.“

Das strebt auch Jonas an. „Ich hoffe, dass das Gemeinwohl vor Eigeninteressen Vorrang bekommt, denn es gibt ständig Nachfragen und junge Familien stehen in den Startlöchern.“ Hartmut Jonas betont die Bedeutung der 40 Bauplätze für die Zukunft von Schule, Kita, Vereinen sowie dem Steueraufkommen der Gemeinde. „Ich denke positiv, werde mich nach den bisherigen Erfahrungen auf keinen möglichen Starttermin mehr festlegen lassen.“

Aus der Gifhorner Rundschau vom 19.02.2021, Foto: Daniela Burucker

Kommentare

#1 Fröhlich 2021-02-21 07:48
Als jahrelang wartender Bauinteressent wäre es interessant zu erfahren, welche Form der Erschließung Herrn Märtens genehm gewesen wäre. Der Immenweg ist leider die Hauptzufahrt zu diesem Gebiet, welches im übrigen sehr natürlich in die bestehende Baustruktur integriert wurde. Wieviel und ob überhaupt weitere Anlieger des Immenwegs durch seine Klage vertreten wurden, sei mal dahingestellt, ich folge aber der Maxime dass Gemeinwohl hier hoffentlich endlich über Einzelinteresse gestellt wird.

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