Erneute Klage: Wann die Erschließung des Baugebiets Heidkamp in Wasbüttel fortgeführt werden kann, ist derzeit offen.Das Baugebiet Heidkamp in Wasbüttel beschäftigt erneut das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Laut Bürgermeister Hartmut Jonas ist es bereits die dritte Klage gegen das Projekt – und wieder geht es um den Abstand zum Wald.
Nachdem der Wasbütteler Gemeinderat im Februar den erneut veränderten Bebauungsplan beschlossen hatte, ging die Klage beim Oberverwaltungsgericht ein. Das bestätigt dessen Pressesprecher Heiko Leitsch. Für die Samtgemeinde, die diese Aufgabe für die Gemeinde übernimmt, bedeutet das, dass nicht sicher ist, wann das Baugebiet erschlossen und vermarktet werden kann. Und zwar auf unbestimmte Zeit. Denn: „Eine Terminierung ist derzeit noch nicht absehbar“, berichtet Pressesprecher Leitsch.
„Wir wollen den Wald erhalten“, sagt Wasbüttels Bürgermeister Hartmut Jonas, aber eben auch das Baugebiet verwirklichen. Deshalb hat der Rat im Februar beschlossen, diesen planungsrechtlich in einen Park umzuwandeln. Auch der Abstand zu den ersten Grundstücken wurde vergrößert. „Eigentlich dachten wir, dass jetzt alles okay ist“, berichtet der Bürgermeister. Doch dann kam die Nachricht über die erneute Klage.
Bei dem Kläger handelt es sich um denselben, der auch schon für die ersten beiden Anläufe verantwortlich war und vor dem Oberverwaltungsgericht jeweils einen Vollzugsstopp erwirkte. Beim ersten Mal im Sommer 2017 ging es um eine unzumutbare Belastung durch Baustellen- und später Anliegerverkehr. Dem Widersprach das Gericht zwar, setzte den Bebauungsplan aber wegen der zu geringen Abstände zum Wald außer Vollzug.
Nachdem die Gemeinde den Bebauungsplan im September 2017 angepasst hatte, folgte die nächste Klage – und im Mai 2018 der nächste Baustopp. Der Abstand zum Wald sei immer noch zu gering, so das Gericht. Darauf reagierte die Gemeinde im Februar 2020 mit der erneuten Änderung des Bebauungsplans. Und prompt kam es zum dritten Antrag auf Vollzugsstopp. Diesmal geht es um den Abstand der Häuser zu einem kleinen Privatwald am Eichenkamp. Für Wasbüttels Bürgermeister ist das nicht nachvollziehbar. Schließlich wurden dort schon vor vielen Jahren von der anderen Seite aus Häuser nah am Wald gebaut. „Hoffentlich entscheidet das Gericht in unserem Sinne“, sagt er auch deshalb. „Wir müssen hoffen, dass das Gericht unserer Argumentation folgt“, fügt er hinzu. Diese formulieren die Anwälte der Gemeinde gerade aus.
Für das Baugebiet hat der jahrelange Klageweg Folgen, auch wenn der jetzige Bebauungsplan der gerichtlichen Überprüfung standhalten sollte. Einige Interessenten sind schon abgesprungen und haben in anderen Dörfern gebaut. Auch junge Familien, die Bürgermeister Jonas gerne in Wasbüttel gehalten hätte. Zudem wird sich die Zahl der Bauplätze gegenüber der ursprünglichen Planung von etwa 50 verringern. Wie viele es letztendlich werden, hängt von dem Gerichtsurteil ab. Und wann die Samtgemeinde mit der Erschließung fortfahren kann, ist offen. Seit 2017 ist die Einwohnerzahl laut Bürgermeister übrigens von 1839 auf 1785 gesunken – auch das zeige die Notwendigkeit des Baugebietes. Aber eines lässt ihn hoffen: Es gibt noch genügend Interessenten für die verbliebenen Bauplätze.
Aus der Allerzeitung vom 19.08.2020, Foto: Sebastian Preuß