Bekanntmachung

 

2. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ mit ÖBV der Gemeinde Wasbüttel

- Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB (Baugesetzbuch)

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wasbüttel hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes in vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1, S. 2 ortüblich bekannt gemacht.

 

Die Änderung bezieht sich lediglich auf die Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften für den Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“, der nachfolgend abgedruckt ist.

 

2. Änderung B Plan Ortskern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wasbüttel hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 des Weiteren den Entwürfen des Bebauungsplans „Orstkern“, 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und die Auslegung gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2, 2. Halbsatz i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen. Zudem wird auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Ziel der Planung ist es, die Umnutzung und Neugestaltung des Kastanienhofes zu ermöglich. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ mit Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung zur Einsichtnahme erfolgt in der Zeit vom:

19.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021

 

In der Gemeindeverwaltung Wasbüttel, Mittelstraße 1 (Alte Schule), 38553 Wasbüttel (Bürozeiten montags und mittwochs 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr) und in der Samtgemeinde Isenbüttel, Fachbereich Bauen und Gebäudemanagement, Abteilung Planen und Bauen, Wiesenhofweg 4, 38550 Isenbüttel, Zimmer 4 (Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und mittwochs nach Vereinbarung, 05374/88-33). Es kann umfassend Auskunft über Inhalte, Ziele und Auswirkungen der Planung verlangt werden.

 

Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse https://www.isenbuettel.de/bauen/bebauungsplaene/wasbuettel/ eingesehen werden.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Wasbüttel oder der Samtgemeinde Isenbüttel vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

Wasbüttel, den 08.10.2021

 

Der Bürgermeister

 

H. Jonas