Bekanntmachung
1. Satzung
zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wasbüttel
in der Fassung vom 01.01.2004
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der §§ 1 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wasbüttel in der Sitzung am 14.07.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der Absatz (1) des § 3 – Steuermaßstab und Steuersätze – wird wie folgt geändert:
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 55,00 Euro,
- für den zweiten Hund 80,00 Euro,
- für jeden weiteren Hund 110,00 Euro,
- für einen gefährlichen Hund 240,00 Euro,
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 360,00 Euro.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Wasbüttel, den 13.09.2021
Der Bürgermeister
H. Jonas