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Der seit sechs Jahren gewünschte Fahrradschutzstreifen wurde Anfang Oktober am Ortseingang von Ohnhorst kommend mit den entsprechenden Piktogrammen auf der Hauptstraße bis zum Ortsausgang Richtung Isenbüttel markiert.
Er soll den Fahrradfahrern*innen einen gewissen Schutz und Sicherheit bieten, besonders an Kreuzungen, Zufahrten und Einmündungen (z. B. Schulstraße); dort sind Radfahrer für Autofahrer besser zu sehen.
Leider ist die Fahrbahn auf der Hauptstraße für einen beidseitigen Schutzstreifen nicht breit genug, da sonst eine Mindestbreite von 5 Meter Fahrbahnbreite unterschritten wird.
Aber ein Schutzstreifen ist besser als kein Schutzstreifen!
Einige Autofahrer*innen (laut Aussagen eines Fahrlehrers etwa 90 %) wissen leider immer noch nicht, wie sie sich zu verhalten haben .
Deshalb hier noch einmal die Vorgaben, die seit ca. 10 Jahren in der StVO stehen:
„Ein Fahrradschutzstreifen darf nur in Ausnahmefällen von anderen Fahrzeugen überfahren werden. Das Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt!“
Hartmut Jonas