Fahrradschutzstreifen kleinerDer seit sechs Jahren gewünschte Fahrradschutzstreifen wurde Anfang Oktober am Ortseingang von Ohnhorst kommend mit den entsprechenden Piktogram­men auf der Hauptstraße bis zum Ortsausgang Richtung Isenbüttel markiert.

 

Er soll den Fahrradfahrern*innen einen gewissen Schutz und Sicherheit bieten, besonders an Kreuzungen, Zufahrten und Einmündungen (z. B. Schulstraße); dort sind Radfahrer für Autofahrer besser zu sehen.

Leider ist die Fahrbahn auf der Hauptstraße für einen beidseitigen Schutzstrei­fen nicht breit genug, da sonst eine Mindestbreite von 5 Meter Fahrbahnbreite unterschritten wird.

Aber ein Schutzstreifen ist besser als kein Schutzstreifen!

Einige Autofahrer*innen (laut Aussagen eines Fahrlehrers etwa 90 %) wissen leider immer noch nicht, wie sie sich zu ver­halten haben .

Deshalb hier noch einmal die Vorgaben, die seit ca. 10 Jahren in der StVO ste­hen:

„Ein Fahrradschutzstreifen darf nur in Ausnahmefällen von anderen Fahrzeugen überfahren werden. Das Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt!“

Hartmut Jonas