Zur Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Isenbüttel zum Verbot zum Entzünden von Feuern und Feuerwerken für den Zeitraum, in dem in der Samtgemeinde Isenbüttel die Waldbrandgefahrenstufen 4 (hohe Brandgefahr) oder 5 (sehr hohe Brandgefahr): bitte den vorgenannten Link folgen (wird ständig aktualisiert)