- Details
Die Samtgemeinde Isenbüttel übermittelt die Daten der Einwohner an diverse Institutionen, wenn man dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Es interessieren sich folgende Institutionen und Personen für unsere persönlichen Daten:
- Adressbuchverlage
- Presse und Rundfunk
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Bei Kommunal- und Parlamentswahlen alle Bewerber (Parteien, Wählergruppen, Einzelpersonen)
- Antragsteller von Volksabstimmungen sowie Volks- und Bürgerbegehren
- Gemeinderäte sowie Abgeordnete von Kreistag, Landtag und Bundestag
- automatisierte Meldergisterabfragen über das Internet
- Bundeswehr
Falls man nicht möchte, dass die eigenen Daten weitergegeben werden, muss man das unten anliegende Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Samtgemeinde schicken.
Der ausführliche Text sowie weitere Infos zu diesem Thema finden sich hier:
- Bekanntmachung zur Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe persönlicher Daten gem. §§ 34 Abs. 5, § 33 Abs. 1 und § 30 Abs. 2 Nds. Meldegesetz (NMG)
- Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gem. § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
- Neues Bundesmeldegesetz gilt ab 01.11.2015
- Wikipedia: Melderegisterauskunft
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften