Bekanntmachung der Gemeinde Wasbüttel

 

Betr.:  Bebauungsplan "Am Heidkamp", zugl. 4 Änderung "Baumkamp-Nord"
mit örtlicher Bauvorschrift, für das in der Anlage dargestellte Gebiet.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wasbüttel hat in seiner Sitzung am 31.05.2016 dem Entwurf des Bebauungsplans und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschrift, sowie der zugehörigen Begründungen mit dem Umweltbericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit den Begründungen und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach § 4a  Abs. 2 wird gleichzeitig durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Entwicklung eines neuen Wohngebiets in der Ortschaft Wasbüttel.

Der Planentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschrift mit Begründungen und Umweltbericht liegen in der Zeit

vom 20.06.2016 bis einschl. 29.07.2016

in der Gemeindeverwaltung Wasbüttel, Mittelstr. 1 (Alte Schule), 38553 Wasbüttel, und in

der Samtgemeinde Isenbüttel, Fachbereich Bauen und Gebäudemanagement – Abteilung Planen und Bauen – , Wiesenhofweg 4, 38550 Isenbüttel, Zimmer 4, während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Gifhorn
  • Stellungnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vom Wasserverband Gifhorn und von Dritten
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu Emissionen, die in das Plangebiet hineinwirken können
  • Stellungnahme zum Arten- und Biotopschutz der KONU sowie von Dritten
  • Stellungnahmen des Forstamtes Südostheide der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des Niedersächsischen Forstamtes Unterlüß, der KONU sowie von Dritten zu den Belangen des Waldes
  • Stellungnahme zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen, zum Immissionsschutz sowie zum Landschafts- und Ortsbild von Dritten
  • Baugrund- und Bodengutachten.

 Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Wasbüttel oder der Samtgemeinde Isenbüttel vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3  Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wasbüttel, den 10.06.2016

Der Bürgermeister